Wir möchten Ihnen mit unserer Website etwas Hintergrundwissen rund um das Thema Privatinsolvenz vermitteln. Wussten Sie zum Beispiel, dass es in dem Kreis Schleswig-Flensburg 4.064 Insolvenzverfahren gab, für die (im Zeitraum von Januar 2016 bis Dezember 2019) mindestens eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht wurde. Davon waren 2.889 Verfahren Privatinsolvenzverfahren! (Quelle: www.insolvenzkataster.de) Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen müssen, geht es Ihnen also wie vielen Bundesbürgern im Kreis Schleswig-Flensburg.
Verbraucher Hilfe bei Insolvenz und Info zu neuen 3 Jahre Restschuldbefreiungsverfahren um Schuldenfrei zu werden in Flensburg. Info zu Insolvenz anmelden, Verbraucherinsolvenz. Insolvenzberatung bei Schulden und Insolvenz - Privatinsolvenz Flensburg
Ein Insolvenzverfahren macht Sinn und erfüllt seinen Zweck: nämlich einen gerechten Ausgleich zwischen dem überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldner einerseits und den Gläubigern andererseits zu finden. Insolvenzgerichte bemühen sich, um auf der Grundlage der Insolvenzordnung diese Auseinandersetzung zu regeln. Unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und des Lebensbedarfes wird die Schuldnerberatung eine tragbare Rate ermitteln, die den Gläubigern monatlich zur Verfügung gestellt werden kann. Schließlich wird die Schuldnerberatung Verhandlungen mit den Gläubigern führen. Es gilt diese davon zu überzeugen, dass sie durch die erforderliche Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan besser gestellt wären, als im Falle der Einleitung von Zwangsmaßnahmen oder einer endgültigen Privatinsolvenz Flensburg
Ab 01. Oktober 2020: Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens!
Das dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren soll unterschiedslos allen Schuldnerinnen und Schuldnern offenstehen und für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden! Informieren Sie sich gleich jetzt, welche Änderungen es gibt und für wen diese gelten - Privatinsolvenz FlensburgWir bieten kompetente Beratung bei Schulden ohne Wartezeit und geben Ihnen alle Informationen zum Ablauf einer Privatinsolvenz oder einem Pfändungsschutzkonto. Hilfe bei Mietschulden, Stromschulden und bei Schulden und Arbeitslosigkeit von RA - Privatinsolvenz Flensburg
Wir sind eine „zugelassene Person nach Inso §§ 305“ und unsere kompetenten und freundlichen Schuldnerberater stehen Ihnen für eine individuelle, diskrete und qualifizierte Schuldnerberatung zur Verfügung.
Kostenlose Hotline 24/7 ☎️: 0800 7245338
• Anfrage per E-Mail: termin@anfrage-ras.de
"Ihr Vorteil - Eine Rate für alle Schulden an eine Stelle!"
Es beginnt damit, dass Sie als Privatperson (üblicherweise „Verbraucher“ genannt), die weniger als 20 Gläubiger hat und nie selbständig war oder ist, zuerst einmal eine nach §305 InsO staatlich anerkannte Beratungsstelle, zum Beispiel uns, mit der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beauftragen müssen - Ein Weg aus der Schuldenfalle
Die Beantragung der Privatinsolvenz ist sinnvoll, wenn nach objektiver Betrachtung der Schuldensituation ersichtlich ist, dass der Schuldner mit eigenen Mitteln und ohne fachkundige Hilfe keinen Ausweg aus dem finanziellen Desaster finden wird. Vor dem Gang zum örtlich zuständigen Insolvenzgericht muss zwingend der außergerichtliche Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubigern stehen - - Privatinsolvenz Flensburg -
Wussten Sie, dass mit "Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode" ist nichts anderes gemeint als die Pflichten des Schuldners während eines Insolvenzverfahrens? Oder ist Ihnen bewusst, dass Sie als Schuldner ein Mitspracherecht bei der Wahl des Treuhänders haben? Recht und Gesetz in der Privatinsolvenz Flensburg
Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden. Droht Ihnen Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto, können also Überweisungen ausführen lassen. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, können Sie nun selbst berechnen!