Privatinsolvenz 24/7
Infos • Beratung • Hilfe☎ HOTLINE 0800 7245338
Hilfe und Informationen zu Verbraucherinsolvenz
bei Überschuldung
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Hintergrundwissen zur Privatinsolvenz vermitteln. Allein im 1. Halbjahr 2019 waren es in Hessen ca. 2 691 Privatinsolvenzen.. Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen müssen, geht es Ihnen also wie vielen Bundesbürgern in Frankfurt.
Wir bieten Schuldner- und Insolvenzberatung ein Weg aus der Schuldenfalle um Schuldenfrei zu sein. Insolvenzberatung in Frankfurt und Information über Antrag auf Privatinsolvenz. Schuldnerberatung bei Schulden und Insolvenz - Privatinsolvenz Frankfurt
Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen dem überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldner einerseits und den Gläubigern andererseits zu finden. Dazu werden die Insolvenzgerichte bemüht, die auf der Grundlage der Insolvenzordnung diese Auseinandersetzung regeln.
Unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und des Lebensbedarfes wird die Schuldnerberatung eine tragbare Rate ermitteln, die den Gläubigern monatlich zur Verfügung gestellt werden kann. Schließlich wird die Schuldnerberatung Verhandlungen mit den Gläubigern führen. Es gilt diese davon zu überzeugen, dass sie durch die erforderliche Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan besser gestellt wären, als im Falle der Einleitung von Zwangsmaßnahmen oder einer endgültigen Privatinsolvenz Frankfurt
Wir bieten kompetente Beratung bei Schulden ohne Wartezeit und geben Ihnen alle Informationen zum Ablauf einer Privatinsolvenz oder einem Pfändungsschutzkonto. Hilfe bei Mietschulden, Stromschulden und bei Schulden und Arbeitslosigkeit von RFS - Privatinsolvenz Frankfurt
Wir sind eine „zugelassene Stelle nach Inso §§ 305“ und unsere kompetenten und freundlichen Schuldnerberater stehen Ihnen für eine individuelle, diskrete und qualifizierte Schuldnerberatung zur Verfügung.
Kostenlose Hotline 24/7 ☎️: 0800 7245338
• Anfrage per E-Mail: anfrage@rfs.gmbh
"Eine Rate für alle Schulden und unser Honorar ist in dieser Rate enthalten!"
Es beginnt damit, dass Sie als Privatperson (üblicherweise „Verbraucher“ genannt), die weniger als 20 Gläubiger hat und nie selbständig war oder ist, zuerst einmal eine nach §305 InsO staatlich anerkannte Beratungsstelle, zum Beispiel uns, mit der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beauftragen müssen - Ein Weg aus der Schuldenfalle
Die Beantragung der Privatinsolvenz ist sinnvoll, wenn nach objektiver Betrachtung der Schuldensituation ersichtlich ist, dass der Schuldner mit eigenen Mitteln und ohne fachkundige Hilfe keinen Ausweg aus dem finanziellen Desaster finden wird. Vor dem Gang zum örtlich zuständigen Insolvenzgericht muss zwingend der außergerichtliche Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubigern stehen - - Privatinsolvenz Frankfurt -
Wussten Sie, dass mit "Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode" ist nichts anderes gemeint als die Pflichten des Schuldners während eines Insolvenzverfahrens? Oder ist Ihnen bewusst, dass Sie als Schuldner ein Mitspracherecht bei der Wahl des Treuhänders haben? Recht und Gesetz in der Privatinsolvenz
Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 1.133,80 Euro. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden. Droht Ihnen Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto, können also Überweisungen ausführen lassen. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, können Sie nun selbst berechnen - Privatinsolvenz Frankfurt!