Privatinsolvenz 24/7
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Schuldnerrechte - Schuldnerpflichten - Privatinsolvenz 24/7
Mit "Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode" ist nichts anderes gemeint als die Pflichten des Schuldners während eines Insolvenzverfahrens. Diese Obliegenheiten sollten vom Schuldner eingehalten werden, da sonst die Restschuldbefreiung versagt werden kann. Darauf sollte geachtet werden:
Die Verletzung einer Obliegenheit kann jedoch nur während der Wohlverhaltensperiode ausgesprochen werden (bzw. vom Gläubiger beantragt werden). Nachdem eine Restschuldbefreiung ausgesprochen wurde ist keine Obliegenheit mehr gültig.
Sollte eine Verurteilung aufgrund einer Insolvenzstraftat vorliegen gelten die Obliegenheiten jedoch weiterhin. Die letzte Hürde für den Schuldner ist dann der Anhörungstermin. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt kein Antrag auf Versagung eines Gläubigers vor, ist die Restschuldbefreiung zu gewähren. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig für Schuldner, sich über die Obliegenheiten aufklären zu lassen. Das macht ein Insolvenzverwalter ohnehin. Dennoch sollten Sie diese immer vor Augen haben, um keinen unnötigen Fehler zu begehen und eine Befreiung zu riskieren.
Auf Wunsch können Sie das Vorliegen der Voraussetzungen durch einen Fachmann hier prüfen lassen. Dieser klärt beispielsweise auch mit Ihnen ab, inwiefern es sich ohne Aussicht auf Restschuldbefreiung lohnen kann, ein Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz anzustreben.